Altersvorsorge

Als Altersvorsorge bezeichnet man sämtliche Maßnahmen, die Menschen im Verlauf ihres Lebens treffen, um den Lebensunterhalt auch im Alter oder nach deren Erwerbstätigkeit finanzieren zu können, ohne dass diese ihren aktuellen Lebensstandard einschränken müssen. Diese Vorsorge setzt sich aus erworbenen Anwartschaftenund/oder während der Lebenszeit gespartem Vermögen zusammen. Die gesetzliche Rentenversicherung stellt das größte deutsche Sicherungssystem unter den gesetzlichen Sozialversicherungen dar.

Ehepaar in Rente

In den vergangenen 150 Jahren hat sich die Verantwortung für die Vorsorge im Alter vom Individuum und dem Familienverband auf den Staat und das Kollektiv der Versichertengemeinschaft verlagert, weswegen die gesetzliche Rente eingeführt wurde. Durch die neuesten Veränderungen im gesellschaftlichen Altersaufbau „Demografie” und anderen Einflüssen, wird seit Ende des zwanzigsten Jahrhunderts wieder mehr Wert auf individuelle Verantwortung für die eigene Altersvorsorge gelegt.

Aufgrund der unterschiedlichen Gesellschaftsschichten und deren verschieden hoher Ansprüche, können Sie als Kunde mittlerweile zwischen einer Vielzahl an Versicherungsmöglichkeiten wählen.

Zur privaten Altersvorsorge zählen:
  • Fondsversicherung
  • Private Rentenversicherung
  • Lebensversicherung

Die geförderte Altersvorsorge besteht aus:
  • Riester Rente
  • Rürup-Rente/Basisrente

Fondsversicherung
Vergleichbar mit einer Lebens- oder Rentenversicherung, werden die Beiträge, die Sie bei der Fondsversicherung einbezahlen erst festverzinslich angesammelt. Somit haben Sie dann die Chance über Reinvestitionen der überschüssigen Einnahmen zum Beispiel in Form von Investmentfonds sehr hohe Kapitalerträge zu erzielen. Das auf diese Weise ersparte Kapital, kann schließlich am Ende der Vertragslaufzeit tariflich bedingt als Rente oder als einmalige Kapitalleistung an Sie ausbezahlt werden.

Lebensversicherung
Bei der Wahl einer Lebensversicherung, bekommen Sie zum Ende der Laufzeit die Versicherungssumme zusammen mit den Kapitalerträgen ausgezahlt, die erwirtschaftet wurden. Bei einem verfrühten Lebensende, wird von einer Todesfallsumme Gebrauch gemacht. Diese wird anstelle der Erlebensfallsumme an Ihren jeweiligen Bezugsberechtigten übergeben und kann um einiges höher ausfallen, als die ursprüngliche Versicherungssumme. Der spezielle Schutz dieser Art von Versicherung kann beispielsweise im Falle einer abzusichernden Hypothek sehr große Vorteile bringen.

Rentenversicherung
Die private Rentenversicherung sieht eine lebenslange Leibrente ab einem vereinbarten Eintrittsalter in die Rente vor oder alternativ dazu eine Ausschüttung des ersparten Kapitals in Form einer einmaligen Kapitalleistung. Bei vorzeitigem Ableben während der Rentengarantiezeit, geht Ihr Rentengeld zum Beispiel an Ihre Hinterbliebenen über.

Riester Rente
Die Förderung der Riesterrente erfolgt durch Zulagen und Steuervorteile. Bei dieser Altersvorsorgeabsicherung erhalten Sie die Garantie ein komplettes Leben lang eine Leibrente ausgezahlt zu bekommen.

Rürup-Rente/Basisrente
Sichern Sie sich mit der BasisRente (Rürup-Rente) eine steuerbegünstigte Altersvorsorge. Durch das Alterseinkünftegesetz werden Beiträge zur gesetzlichen Rente und zur BasisRente steuerlich gleich behandelt.

Das-Prinzip-ist-einfach:
Sie zahlen zunächst regelmäßig Beiträge, die steuerlich absetzbar sind. Danach zahlen wir Ihnen eine lebenslange Altersrente.

Verbesserter Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgeaufwendungen.
Als Altersvorsorgeaufwendungen gelten Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung und die neue private Basisrente. Außerdem Beiträge an die landwirtschaftliche Alterskasse sowie an berufsständische Versorgungseinrichtungen, die mit der gesetzlichen Rentenversicherung vergleichbare Leistungen erbringen.

Jährlicher Höchstbetrag für Altersvorsorgeaufwendungen:
20.000 Euro für Alleinstehende
40.000 Euro für Verheiratete

Innerhalb des Höchstbetrages können Sie Ihre gezahlten Beiträge jährlich steigend als Altersvorsorgeaufwendung steuerlich absetzen:
von 60% im Jahr 2005
jährlich um 2% steigend
bis 100% im Jahr 2025

Maximal geförderter Beitrag in die private BasisRente.
Vom Höchstbetrag werden zunächst der Arbeitgeber- und der Arbeitnehmerbeitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung abgezogen. Bei Beamten reduziert sich der Höchstbetrag um einen fiktiven Beitrag, der für einen vergleichbaren Arbeitnehmer zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt werden müsste. Der Rest ist der steuerlich maximal aufwendbare Beitrag (z. B. zur privaten Basisrente).

Der Gesetzgeber hat die Höchstbeträge zur Altersvorsorge bewusst so hoch angesetzt, damit genügend Spielraum für die individuelle, private Vorsorge bleibt.

Verbesserte steuerliche Vorteile bei der privaten Rente und weiterhin Vorteile bei der Kapitalauszahlung
Bei Ihrer privaten Rente:
Renten sind nach derzeit gültigem Recht nicht voll, sondern nur zu einem geringen Teil einkommensteuerpflichtig. Der steuerpflichtige Teil - der so genannte Ertragsanteil - hängt vom Alter bei Rentenbeginn ab. Beginnt die Rentenzahlung zum Beispiel mit 65, beträgt der Ertragsanteil nur noch 18 Prozent. 1.000 Euro Rente werden also in der Steuererklärung nur mit 180 Euro als Einkommen angerechnet.

Sollten Sie weitere Informationen zur Altersvorsorge benötigen, können Sie sich über unser Kontaktformular schnell und einfach an uns wenden. Unsere Berater melden sich dann umgehend bei Ihnen.