KFZ-Versicherung
Bei einer Kraftfahrzeugversicherung oder kurz KFZ-Versicherung, handelt es sich um die Versicherung für den eigenen PKW. Aktuell befahren ca. 50 Millionen Autos die deutschen Straßen und nehmen alle mindestens einen Versicherungsschutz wahr, nämlich die Haftpflichtversicherung.
KFZ Haftpflichtversicherung
Diese Absicherung ist Pflicht, denn ohne unterschriebenen Vertrag bekommt das entsprechende Fahrzeug in Deutschland keine Zulassung für den Straßenverkehr. Für die Erlaubnis am Verkehr
teilzunehmen, muss Sie als Fahrzeughalter deshalb eine Versicherungsbestätigungskarte vorlegen können, die auch Doppelkarte genannt wird.
Die Einführung des Pflichtversicherungsgesetzes basiert auf dem Grundgedanken, dass ein Mensch, der durch eine Schädigung zum Verkehrsopfer wird, zu einer Durchsetzung seiner berechtigten Ansprüche fähig sein sollte und der Unfallverursacher auch die finanziellen Mittel besitzen muss, um selbst die Kosten für größere Schäden zu übernehmen. Wie hoch mögliche Entschädigungen ausfallen ist gerade bei Schäden an Personen schwer einschätzbar und endet oft in Unkosten, die weit über die finanziellen Möglichkeiten des Verursachers hinausgehen.
Mit dem Abschluss einer KFZ-Haftpflichtversicherung sorgen Sie demzufolge für die Abdeckung von Personen-, Vermögens- und Sachschäden, die Sie durch den Gebrauch Ihres Fahrzeuges riskieren.
Kaskoversicherung
Neben der Haftpflichtversicherung gibt es natürlich auch freiwillige Absicherungsmöglichkeiten im KFZ-Bereich wie zum Beispiel die Kaskoversicherung. Diese besteht aus der Teilkasko- und der
Vollkaskoversicherung und wird vor allem für neue oder hochwertige Wagen oder im Leasing-Fall angeboten. Entscheiden Sie sich für ein Leasing-Angebot, ist oft eine Kasko-Versicherung im
Kaufvertrag mit inbegriffen.
Teilkaskoversicherung
Bei einer Teilkaskoversicherung, abgekürzt „Teilkasko”, handelt es sich um einen zusätzlichen Schutz, als Ergänzung zur Haftpflichtversicherung. Es liegt in Ihrem Ermessen, ob Sie
diese ergänzende Absicherungsmaßnahme als sinnvoll erachten, denn das Abschließen einer Teilkasko ist freiwillig und ein Verzicht somit erlaubt.
Im Gegensatz zur Haftpflicht, bei der nur Schäden durch Dritte abgedeckt werden, schließt die Teilkaskoversicherung auch Eigentumsschäden des Versicherungsnehmers mit ein. Je nach Versicherer sind unterschiedliche Schadensarten in verschieden großem Umfang im Leistungsspektrum des Unternehmens enthalten:
- Diebstahl und Einbruchdiebstahl
- Brand
- Schäden durch Hagel, Sturm, Blitzschlag oder Überschwemmung
- Glasbruch
- Explosionen
- Kurzschlüsse durch Verkabelungsschäden
- Schäden durch Fahrtkollisionen mit Tieren oder Haarwild
Vollkaskoversicherung
Sollte Ihnen die Teilkasko zu wenig umfangreich sein, weil Sie beispielsweise auch eine Absicherung gegen Vandalismus wünschen, ist es sinnvoll eine Vollkaskoversicherung abzuschließen. Hier
können Sie vom größtmöglichen Umfang an Absicherungsmöglichkeiten profitieren, den der KFZ-Bereich zu bieten hat. Auch in diesem Fall sind Sie verpflichtet das Versicherungsangebot wahrzunehmen.
Stattdessen dient der Schutz durch Vollkasko als Erweiterung der Haftpflichtversicherung. Besagte Zusatzversicherung eignet sich besonders gut, wenn Sie Besitzer eines neuen oder sehr
wertvollen Fahrzeugs sind. Genau wie die Teilkasko werden durch die Vollkaskoversicherung auch Schäden am Fahrzeug des Versicherten abgedeckt. Vielen scheint jedoch die Tatsache nicht bekannt zu
sein, dass bei der Vollkaskoversicherung automatisch auch die Leistungen einer Teilkaskoversicherung mit eingeschlossen sind.
Sollten Sie weitere Informationen zur KFZ-Versicherung benötigen, können Sie sich über unser Kontaktformular schnell und einfach an uns wenden. Unsere Berater melden sich dann umgehend bei Ihnen.