Rechtsschutzversicherung
Die Rechtsschutzversicherung unterstützt den Versicherungsnehmer in der Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen. Rechtsschutz wird in vielerlei Fällen erforderlich. Wer sich angesichts einer bestimmten Situation juristisch beraten lassen möchte, muss die Gebühren des Rechtsanwalts bezahlen. Wird der Versicherungsnehmer in einen Streitfall mit einem Dritten verwickelt oder mit einer gerichtlichen Klage überzogen, benötigt er anwaltliche Hilfe.Straßenverkehrsunfälle, Streitigkeiten mit dem Nachbarn, dem Arbeitgeber, dem Vermieter oder Mieter, kommen immer wieder vor. Insbesondere dann, wenn der Gegner selbst über eine Rechtsschutzversicherung verfügt, gilt es die Chancengleichheit herzustellen und zu vermeiden, dass man allein wegen der Anwalts- und Gerichtskosten resignieren muss und seine Rechte nicht wahrnehmen kann.
Der Umfang des Versicherungsschutzes kann nach dem individuellen Bedarf unterschiedlich vereinbart werden. Es gibt unter anderem den Vertragsrechtsschutz, der vertragsrechtliche Streitigkeiten wie zum Beispiel aus Kaufverträgen, absichert. Der Steuer-Rechtsschutz erfasst die Wahrnehmung der Rechtsinteressen vor den Finanz- und Verwaltungsgerichten. Ferner gibt es den Sozialgerichts-Rechtsschutz, Verwaltungs-Rechtsschutz insbesondere in verkehrsrechtlichen Angelegenheiten vor Verwaltungsbehörden und Verwaltungsgerichten, Verkehrs-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz, Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz oder Schadensersatz-Rechtssschutz. Eine Rechtsschutzversicherung beinhaltet auch den Rechtsschutz in Strafsachen. Hier sind allerdings Verbrechen (Taten, die eine Freiheitsstrafe von mehr als einem Jahr vorsehen) und Vergehen, die nur vorsätzlich begangen werden können (Unterschlagung, Betrug, Untreue), ausgenommen. Einige Rechtsbereiche, die für den Versicherer kostenmäßig nicht kalkulierbar sind, sind nicht versicherbar. Dazu gehören immobilienbezogene Angelegenheiten aus dem Kauf, Verkauf, Planung und Errichtung eines Gebäudes, aus dem Bereich der Handelsgesellschaften oder der Erwerb und Verkauf von Wertpapieren. Im Familien- und Erbrecht kann Beratungsrechtsschutz vereinbart werden, die Prozessführung selbst ist nicht versicherbar.
Der Versicherungsschutz beginnt erst nach einer Wartezeit von drei Monaten, so dass Rechtsfälle in dieser Zeit nicht versicherbar sind. Die Versicherung kann den Rechtsschutz für mutwillige und aussichtslose Fälle ablehnen und die Deckungszusage verweigern. Im Streitfall kann der Versicherungsnehmer ein Schiedsgutachterverfahren einleiten oder einen Stichentscheid durch den eigenen beauftragten Rechtsanwalt herbei führen. Die Versicherung übernimmt alle wegen der Prozessführung anfallenden Kosten für den eigenen Rechtsanwalt, Zeugen, Sachverständige und im Falle der Niederlage auch die Kosten des gegnerischen Rechtsanwalts.
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